FDP-Ortsverband bezieht Stellung zur Satzung „Fahrradabstellplätze“
Was interessiert Bürgerinnen, Bürger sowie Hausbauer der § 74, Abs. 6 LBO in Verbindung mit § 10, Abs. 3 BauGB oder der § 77, Abs. 1 LBO? Entscheidend ist nicht der Paragrafen-Salat, sondern Inhalte in einfacher, bürgernaher Sprache.
Im FDP-Ortsverband „Karlsruhe-Bergdörfer“ hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, mit dem Ziel, örtliche Vorgänge (Gestaltungssatzungen, Bebauungspläne, Friedhofssatzungen u.a.) nicht nur inhaltlich zu bewerten. Ein weiteres, ebenso wichtiges Kriterium ist für die Liberalen, dass diese Vorgänge derart einfach formuliert werden, dass diese für jedermann ohne rechtliche Beratung verständlich sind.
Dr. Michael Büssemaker, Vorsitzender sowie die Ortschaftsräte Daniel Hailer, Dirk Mattern und Markus Ziegler: „Das Arbeitspapier ist von Bürokraten für Bürokraten gemacht; allgemein unverständlich. Es ist paradox, dass viele Kommunen von Bund und Land Bürokratieabbau fordern und es daran in eigenen Verwaltungen mangelt“.
Das Arbeitspapier „Fahrradabstellverpflichtung für Wohnungen“ als Ersatz für PKW-Stellplätze wurde seit Frühjahr 2024, gespickt mit schwer verständlichen Passagen, Kürzeln und Paragrafen in Gremien vorgestellt und kontrovers diskutiert. FDP-Tenor: „Ein einfacher Sachverhalt wird so kompliziert auf 10 Seiten abgehandelt, dass normal gebildete Menschen, auch viele politisch Interessierte nicht mehr durchblicken“.
Wie schwer ist es, diese Satzung in eine einfache bürgernahe Fassung zu bringen? Garn nicht, wenn man es kann und Mut hat. Man löst den Gesamttext in mehrere Bereiche auf: Konkrete Handlungen mit direktem Bezug auf das einzelne Bauwerk; Bündelung aller Paragrafen zur Rechtssicherheit in einem Kapitel. Dann Begründung der Inhalte mit viel Eigenlob („Karlsruhe ist eine vorbildliche Fahrradstadt“) sowie Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Satzung.
Verantwortlich:
Dr. Michael Büssemaker (Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes)